Lizenz: Der Instanzenweg für die betroffenen Teams

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© Sportreport (Symbolbild)

Admira Wacker, Kapfenberger SV, der Vienna und SV Ritzing wurde in erster Instanz die Lizenz für die Saison 2014/15 nicht gewährt. Was sind die Möglichkeiten der Teams?

Die vier Vereine können nun zehn Tage beim Protestkomitee schriftlich Protest erheben. Die Frist endet werktagsbedingt am 12. Mai 2014. Dabei gilt laut Abschitt 5.4 Abschnitt E des Bundesliga-Lizenzhandsbuchs eine „eingeschränkte Neuerungerlaubnis“. Änderungen des geprüften Änderungen der Budgetpositionen sind nicht zulässig.
In den folgenden fünf Tagen entscheidet dann das Protestkomitee (2. Instanz). Damit ist der Instanzenweg der Bundesliga abgeschlossen. Sollte einem Team die Lizenz danach weiter verweigert werden bleibt noch der Gang zum „Ständigen Neutralen Schiedssgericht“. Eine Entscheidung würde dann bis zum 31. Mai 2014 folgen.

30.04.2014