Das Erstgericht hat unter Berücksichtigung aller vorgetragenen Argumente nun ein Urteil in der Rechtssache Christoph Harand – Erste Bank Eishockey Liga gefällt. Das Gericht hat in keinem einzigen Bereich Ansätze gefunden, die zu einer Benachteiligung des Spielers Christoph Harand führen hätten können. Demgemäß wurden alle Ansprüche des Klägers als nicht zu Recht bestehend erkannt und das Klagebegehren zur Gänze abgewiesen.
Der Kläger zeigt sich mit dem Ausgang des Verfahrens unzufrieden – Rechtsmittel werden defenitiv eingelegt. „Die Berufung ist Vorbereitung und wird rechtzeitig eingebracht. Beweise in erster Instanz wurden nicht im Verfahren verwendet und dementsprechend nicht gewürdigt. Wir sind mit dem Urteil nicht einverstanden und finden es zum Teil eigenartig“, erklärt Chris Harand im Gespräch mit Sportreport.
Weitere Informationen und Stellungnahmen zum Verfahren folgen.
Medieninfo Erste Bank Eishockey Liga/Red.
05.11.2014