Grödig, SV Grödig

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SV Scholz Grödig hat dem Senat 5 innerhalb der auf Grund der Dringlichkeit kurz angesetzten Frist für die Durchführung der Meisterschaftsspiele gegen RZ Pellets WAC bzw. gegen SK Puntigamer Sturm Graz geantwortet. Die Anforderungen des Senates 5 konnten für diese beiden Spiele nicht erfüllt werden. Hingegen wurde nachgewiesen, dass keines der bestimmungsgemäß in Frage kommenden Stadien (Keine Sorgen Arena in Ried, Paschinger Waldstadion, Linzer Gugl) für die beiden am 21.2.2015 und 25.2.2015 angesetzten Meisterschaftsspiele zur Verfügung steht. In weiterer Folge hat der SV Scholz Grödig beantragt, die beiden Spiele zu verschieben.

Auf Grund der Kurzfristigkeit, Spiele insbesondere zu dieser Jahreszeit in anderen möglichen Stadien durchzuführen und im Sinne der Wettbewerbssicherheit, werden die Spiele gem. § 5 Abs. 1 lit. b der BL-Spielbetriebsrichtlinien iVm § 13 Abs. 2 ÖFB-Meisterschaftsregeln wie folgt neu angesetzt:

– SV Scholz Grödig gegen SK Puntigamer Sturm Graz am Mittwoch, den 11.3.2015 um 18.30 Uhr

– SV Scholz Grödig gegen RZ Pellets WAC am Mittwoch, den 18.3.2015 um 18.30 Uhr

Regelung zu Ausweichstadien und Platztausch:
Die seitens SV Scholz Grödig weiteren angefragten Stadien, das Tivoli Stadion in Innsbruck sowie die Red Bull Arena in Salzburg, stehen ebenfalls nicht zur Verfügung.

Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass gemäß des derzeit geltenden Kriteriums 7.4.1. der BL-Lizenzierungsbestimmungen ein Stadion für maximal zwei Lizenznehmer als Heim- oder Ausweichstadion für Bewerbsspiele der Bundesliga zugelassen werden darf und Stadien außerhalb des Gebietes des jeweiligen Landesverbandes, die weit mehr als 100 km vom Vereinssitz entfernt sind, nicht als Ausweichstadion zugelassen werden dürfen. Die Möglichkeit eines Platztausches ist gem. § 4 Abs. 4 BL-Spielbetriebsrichtlinien nicht gestattet.

Meisterschaftsheimspiele des SV Scholz Grödig ab 4.3.2015
Mit gestrigem Schreiben des Senates 5 (Lizenzausschuss) wurde der SV Scholz Grödig auch aufgefordert, ein verfügbares Ausweichstadion für die Meisterschaftsheimspiele ab der 23. MS-Runde der tipico Bundesliga nachzuweisen. Die diesbezügliche Frist endet am Montag.

Senat 5-Verfahren
Abschließend ist festzuhalten, dass der Senat 5 (Lizenzausschuss) der Österreichischen Fußball-Bundesliga auf Grund der (zumindest temporär) fehlenden Verfügbarkeit eines Stadions für Bewerbsspiele der Bundesliga ein Disziplinarverfahren einleiten wird.

Die möglichen Sanktionen gem. BL-Lizenzierungsbestimmungen erstrecken sich dabei u.a. von einer Verwarnung über eine Aberkennung von Punkten und eine Geldstrafe (bis zu € 500.000,–) bis hin zum Lizenzentzug.

Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer: „Dieser Präzedenzfall zeigt auf, dass die Bestimmungen über Ausweichstadien angepasst werden müssen, um den Handlungsspielraum für die Zulassung eines Ausweichstadions insbesondere in Bezug auf die Entfernung zu erweitern. Dies erscheint auch in Hinblick auf die ständig steigenden infrastrukturellen Anforderungen sinnvoll. Der Vorstand der Bundesliga wird bei der nächsten Bundesliga-Hauptversammlung eine solche Bestimmungsänderung beantragen, um die Wettbewerbssicherheit künftig besser gewährleisten zu können.

In dieser Situation ist die Verschiebung der beiden nächsten Heimspiele von SV Scholz Grödig auf die nächsten möglichen Termine die einzige Alternative, um die rein sportliche Meisterschaftsentscheidung bestmöglich zu gewährleisten. Es ist aber auch ganz klar festzuhalten, dass es in diesem Zusammenhang keine weiteren Spielverschiebungen wegen fehlender Verfügbarkeit eines Stadions vorgenommen werden.“

Medieninfo Tipico Bundesliga

19.02.2015