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Im Rahmen der 20. Ordentlichen Hauptversammlung in Wien kamen die Klubs der Österreichischen Fußball-Bundesliga zu folgenden einstimmigen Ergebnissen:

Stadionbestimmungen der Tipico Bundesliga
Die schrittweise Steigerung der Zuschauerzahlen ist ein wesentliches Ziel der Österreichischen Fußball-Bundesliga und ihrer Klubs. Dabei wurde bereits im Jänner 2015 im Rahmen der Zukunftsoffensive „Universum Fußball“ für die höchste Spielklasse ein ligaweiter Zuschauerschnitt von 10.000 bis zum Jahr 2020 ausgegeben.

In der Hauptversammlung am Freitag wurden Maßnahmen gesetzt, die den Fans den Stadionbesuch attraktiver, angenehmer und auch sicherer gestalten sollen:

Fassungsvermögen (A-Kriterium)
Zukünftig können nur noch Stadien für die höchste Spielklasse zugelassen werden, die zumindest für 5.000 Zuschauer Platz bieten.

Gedeckte Sitz- und Stehplätze (A-Kriterium)
Ebenso müssen in der Tipico Bundesliga mindestens 4.000 Sitz- oder Stehplätze gedeckt sein. Mindestens die Hälfte davon muss auf gedeckte Sitzplätze entfallen. Bisher waren 2.000 gedeckte Plätze für eine Stadionzulassung erforderlich.

Bewässerung/Drainage (A-Kriterium)
Um eine Zulassung zu erhalten, muss jedes Spielfeld in einem Stadion der Tipico Bundesliga ab sofort mit einem Entwässerungssystem (Drainage) und einem automatischen Bewässerungssystem für das gesamte Spielfeld ausgestattet sein. Dadurch soll die erforderliche Spielfeldqualität bei Regenfällen sowie Trockenheit gewährleistet werden. In der Tipico Bundesliga war diese Bestimmung bisher ein B-Kriterium und wird noch zu einem A-Kriterium angehoben.

TV-Produktion (A- sowie B-Kriterien)
Im Bereich der TV-produktionsrelevanten Infrastruktur gab es insgesamt zehn Bestimmungsanhebungen (§ 9 BL-Stadionbestimmungen), die zur Qualitätssteigerung für die TV-Verwertung führen sollen. Diese reichen von der Definition von Kamerawinkeln bis hin zu permanent eingerichteten und witterungsgeschützten Kamerapositionen.

Infrastrukturbeauftragter (B-Kriterium)
Ebenso muss ab der Saison 2018/19 jeder Klub der höchsten Spielklasse einen Infrastrukturbeauftragten namhaft machen. Dieser soll als Ansprechperson für jegliche Infrastrukturfragen fungieren.

zur Erklärung:
A-Kriterien müssen erfüllt sein, damit einem Klub die Lizenz erteilt werden kann bzw. damit ein Stadion für Bundesliga-Bewerbsspiele zugelassen wird und bleibt. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, kann keine Lizenz bzw. Zulassung erteilt werden. Eine bereits erteilte Lizenz bzw. Zulassung kann entzogen werden, wenn diese Kriterien nicht erfüllt werden.

B-Kriterien müssen erfüllt sein. Wird ein B-Kriterium (auch nur vorübergehend) nicht erfüllt, muss das satzungsgemäß zuständige Organ (Senat 3) eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen und kann – anders als beim A-Kriterium – Sanktionen (Verwarnung, Geldstrafe) gegen den jeweiligen Klub verhängen.

C-Kriterien müssen nicht erfüllt sein. Es handelt sich dabei um Empfehlungen zur Erhöhung der Qualitätsstandards.

Pressinfo Österreichische Fußball Bundesliga/red.

09.12.2016


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