Joao Victor

© Sportreport

Der Brasilianer Joao Victor von Sky Go Erstligist Kapfenberger SV ist von der Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) für sechs Monate gesperrt. Dem Topscorer der Steirer wurde die Einnahme der verbotenen Substanz „Isomethepen“ nachgewiesen.

Wie der ÖADR in einer Presseaussendung mitteilte hat Joao Victor nicht „vorsätzlich gehandelt hat sonder nur seine Sorgfaltspflicht bezüglich der Einnahme von Medikamente verletzt habe“.

Der Brasilianer wurde für sechs Monate bis zum 26. November gesperrt. Die Entscheidung ist noch nichts rechtskräftig, da innerhalb von vier Wochen Rechtsmittel dagegen ergriffen werden können.

Die Pressemitteilung im Detail entnehmen Sie der Infobox.

Die gemäß § 4a Abs. 1 Anti-Doping Bundesgesetz eingerichtete Österreichische Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) erstattet nachstehende Pressemitteilung über ein bei der ÖADR anhängiges Anti-Doping-Verfahren:
gegen Joao Victor SANTOS SA (Fußball)
wegen Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen;
Art. 6 FIFA Anti Doping Regulations, Vorhandensein der verbotenen Substanz
„Isometheptene“ (S6.b spezifische Stimulanzien)

Entscheidung
Verhängung einer 6-monatigen Sperre ab dem 27.05.2017 (Ende 26.11.2017 um 24:00 Uhr)
Als Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung iSd § 4 iVm 14a Anti-Doping Bundesgesetz idF BGBl I 93/2014 (ADBG) hat die NADA Austria gegen Joao Victor SANTOS SA einen Antrag betreffend die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gemäß den Regelungen des zuständigen internationalen Sportfachverbandes eingebracht.
Das von der ÖADR durchgeführte Verfahren ergab unter Berücksichtigung der vorgelegten Beweise und der durchgeführten Anhörung, dass Joao Victor SANTOS SA des Verstoßes gegen die Anti-Doping Bestimmungen schuldig zu sprechen war. Dies, da die Analyse seiner Urinprobe, die er im Rahmen einer am 05.05.2017 in Kapfenberg durchgeführten Wettkampfkontrolle abgegeben hat, das Vorhandensein einer verbotenen Substanz ergab, nämlich „Isometheptene “ (S6.b spezifische Stimulanzien).
Die Bemessung der Sperre berücksichtigt den Umstand, dass der Beschuldigte nicht vorsätzlich gehandelt hat, sondern nur seine Sorgfaltspflicht bezüglich der Einnahme von Medikamenten fahrlässig verletzt hat.
Die Laufzeit der Sperre beginnt ab dem Tag nach dem letzten Spieleinsatz des Beschuldigten, das ist der 27.05.2017, und endet am 26.11.2017 um 24:00 Uhr.
Joao Victor SANTOS SA wurde weiters zum Ersatz der Kosten des Verfahrens verpflichtet.
Die Entscheidung der ÖADR ist noch nicht rechtskräftig, da den Verfahrensparteien innerhalb einer 4-wöchigen Frist ab Urteilsausfertigung noch die Erhebung eines Rechtsmittels offen steht.

19.07.2017