Volleyball

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ÖVV-Vizepräsident Michael Henschke fordert dazu auf, in der Spitze des Niederösterreichischen, Steirischen und Kärntner Volleyball Verbandes personelle Konsequenzen zu ziehen, da im Protokoll der Generalversammlung des Burgenländischen Volleyball Verbandes vom 1.8. 2017, bei der Bernd Csar einstimmig abgewählt und Marcelo Gerevini zum neuen BVV Präsidenten gekürt wurde, fragwürdige Vorkommnisse der jüngeren Vergangenheit protokolliert worden sind.

Die Vorgeschichte: Der vom NÖVV Präsidenten Mayer eingebrachte Misstrauensantrag gegen den ÖVV Vorstand hatte ursprünglich keine Aussicht auf Erfolg: nur vier Landesverbände NÖVV, STVV, KVV und TVV waren bereit, diesen zu unterstützen. Die Präsidenten des WVV, VVV, SVV, OÖVV und BVV hatten sich gegen eine Unterstützung dieses Misstrauensantrages ausgesprochen.

Nach einem Treffen von Bernd Csar mit Funktionären des STVV am 28.4.2017 hat Csar seine Meinung wohl geändert und dann am 30.4.2017 versucht, im Rahmen einer Vorstandssitzung des BVV eine Mehrheit des BVV für die Unterstützung des Misstrauensantrages zu gewinnen. Dies wurde allerdings, wie im Protokoll des burgenländischen Verbandes nachzulesen ist, mit 2:1 Stimmen abgelehnt. Csar hat dem ÖVV aber in einem Schreiben von einer Mehrheit für die Unterstützung dieses Misstrauensantrages berichtet…

Hätte also der Rechtsreferent des ÖVV am 12.5.2017 der Vollmacht für den Vertreter des BVV (Csar war bei der GV abwesend) nicht die Gültigkeit abgesprochen, wäre der Vorstand des ÖVV wegen eines mutmaßlichen Urkundendeliktes abgelöst worden.

Was dem burgenländischen (Ex)-Präsidenten zu seinem Meinungsumschwung veranlasst haben könnte, ist Anlass von Spekulationen. Jedenfalls hat Csar dem vermeintlich neuen Vorstand des ÖVV ein Schreiben übermittelt, in welchem er darum ersucht, in den ÖVV-Vorstand aufgenommen zu werden.

ÖVV-Vizepräsident Michael Henschke vertritt die Ansicht, dass nach der Abwahl des burgenländischen Landespräsidenten nun auch der Niederösterreichische, Steirische und Kärntner Landespräsident zurücktreten müssten.

Presseinfo ÖVV

21.08.2017