Der SK Rapid Wien hat beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht Klage wegen dem vom Senat 1 verhängten und vom Protestkomitee bestätigten Beschluss im Zusammenhang mit den Vorfällen beim Wiener Derby vom 04.02.2018 eingebracht. Das Ständige Neutrale Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), hat unter Vorsitz von Univ. Prof. Dr. Raimund Bollenberger sowie MMag. Florian Dürauer (von der Bundesliga genannter Beisitzer) und Mag. Wolfgang Rebernig (vom SK Rapid Wien genannter Beisitzer), die Sanktionen gegen den Klub folgendermaßen abgeändert:
– Die Geldstrafe wurde von 100.000 Euro auf 53.000 Euro reduziert.
– Die Bedingungen für den Widerruf der auf Bewährung ausgesprochenen Sektorensperre für ein Spiel wurden abgeändert. Die bedingte Sperre der Sektoren 1-5, 8 sowie 13-20 für das darauffolgende Meisterschaftsheimspiel des SK Rapid Wien kann widerrufen werden, sofern in den kommenden 12 Monaten bei einem Heimspiel (zuvor: Heim- oder Auswärtsspiel) des SK Rapid Wien ähnliche und gleichgewichtige (vorher nur: ähnliche) Vorfälle passieren und zu einer rechtskräftigen Bestrafung führen.
Anmerkung: Zusätzlich wurde von den ersten beiden Instanzen die Sperre der o.a. Sektoren für ein Spiel unbedingt ausgesprochen. Diese wurde vom Schiedsgericht bestätigt. Die unbedingte Sektorensperre wurde bereits beim Meisterschaftsheimspiel des SK Rapid Wien gegen den SKN St. Pölten in der 29. Runde der Saison 2017/18 verbüßt.
Rapid-Vizepräsident Nikolaus Rosenauer, der den SK Rapid als Rechtsvertreter vor dem Ständigen Neutralen Schiedsgericht repräsentierte, erklärt zu dem heutigen Schiedsspruch: „Es ist erfreulich, dass der SK Rapid mit seiner Sicht der Dinge nun erstmals Gehör gefunden und das Ständige Neutrale Schiedsgericht die exorbitant hohe Strafe entsprechend reduziert hat. Der Senat 1 hatte eine aus unserer Sicht völlig überzogene Strafe verhängt und nicht berücksichtigt, dass das primäre Verschulden nicht beim SK Rapid, sondern bei den Werfern und Flitzern liegt. Natürlich steht der SK Rapid auch zu seiner Verantwortung und wird im Sinne der Ankündigungen gegen jene Personen vorgehen, denen ihr Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte. Auch in diesem Zusammenhang trifft den SK Rapid eine Schadensminderungspflicht, die diese Klage beim Schiedsgericht ohnehin notwendig machte und zudem mussten wir aufgrund der kaufmännischen Sorgfaltspflichten gegen das ursprüngliche Urteil vorgehen. Jedenfalls ist den Mitgliedern des Ständigen Neutralen Schiedsgericht für die sorgfältige Beurteilung der Sach- und Rechtslage zu danken und zu hoffen, dass sich die Bundesliga Senate künftig an der wegweisenden Entscheidung dieses Gremiums orientieren, wurden doch auf über 40 Seiten grundlegende Fragen der Strafbemessung bei Fehlverhalten von Stadionbesuchern geklärt“, so Rosenauer, der im Zivilberuf als Rechtsanwalt tätig ist.
Christoph Peschek, Geschäftsführer Wirtschaft, meint in einer ersten Stellungnahme: „Auch wenn die sanktionierten Derby-Vorfälle außerordentlich unerfreulich waren, war das Urteil des Senat 1 völlig unverhältnismäßig. Daher begrüßen wir den heutigen Schiedsspruch, da nun wieder entsprechende Relationen hergestellt wurden, auch wenn die Sanktionen und damit verbundenen finanziellen Einbußen nach wie vor sehr harte sind. Ein besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang unseren Juristen Mag. Nikolaus Rosenauer und Mag. Niklas Belihart für ihre hervorragende Arbeit!
Medieninfo: Bundesliga/Rapid Wien
26.06.2018