Der Senat 2 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat in dem Verfahren gegen Jürgen Werner eine Funktionssperre von 18 Monaten ausgesprochen.
Jürgen Werner wird für offizielle Funktionen im österreichischen Fußball gesperrt, da er auch nach seiner Bestellung als LASK-Vizepräsident mit 26. Mai 2019 noch zum Teil bis ins Frühjahr 2021 mehrere Gesellschaftsanteile und Geschäftsführerfunktionen von im Bereich der Spielervermittlung tätigen Unternehmen innehatte. Eine derartige parallele Funktionsausübung ist gemäß dem ÖFB-Reglement zur Arbeit mit Spielervermittlern untersagt.
Eine Funktionssperre bedeutet, dass die betreffende Person nicht in offizieller Funktion gegenüber dem Verband (ÖFB, Bundesliga oder Landesverbände) auftreten darf. Ebenso ist jegliche Beteiligung an einem Spielgeschehen als Offizieller untersagt.
Gegen den Senat 2-Beschluss kann Jürgen Werner innerhalb von 3 Tagen Protest anmelden, welcher nach Zustellung des Langbeschlusses binnen 14 Tagen eingebracht werden muss.
Medieninfo Tipico Bundesliga
18.06.2021