Anmerkung: die im Text angeführten Domain Hinweise für sportreport.at gelten gleichermaßen auch für sportreport.biz
Redaktionsstatut von sportreport.at – Präambel
So sehen die Rechte und Pflichten von Sportreport.at-Redakteure aus
Geschäftsführung, Chefredaktion und Redakteure erkennen das nachstehende Redaktionsstatut als rechtsgültige Vereinbarung an. In partnerschaftlicher und konstruktiver Zusammenarbeit halten alle Beteiligten fest, dass ihr Ziel darin besteht, die Website www.sportreport.at im publizistischen und wirtschaftlichen Wettkampf ständig zu verbessern und weiterzuentwickeln.
Die Redaktion von www.sportreport.at liefert täglich aktuelle Nachrichten, Interviews und Hintergrundberichte aus dem Sportbereich. Die Redakteure decken mit ihrer Arbeit alle relevanten Bereiche einer umfangreichen Berichterstattung ab.
Die Geschäftsleitung und auch die Chefredaktion sieht die ständige Weiterentwicklung und Weiterbildung der Mitarbeiter als erstrebenswert und wird diese nach bester Möglichkeit unterstützen. Die Partner dieses Redaktionsstatuts verpflichten sich, zu den oben erwähnten Zielen nach besten Kräften beizutragen. Die Chefredaktion wird angehalten, Ideen, Vorschläge und Anregungen der Redakteure genau zu prüfen und gegenebenenfalls auch umzusetzen.
Medientyp
www.sportreport.at versteht sich als überregionale Website mit dem Ziel einer möglichst weiten Verbreitung von Informationen unter Nutzung aller zur Verfügung stehenden Technologien. Bei einer etwaigen Erweiterung des Informationsangebots (Stichwort: Printformat) haben die Partner vereinbart, dass das Redaktionsstatut in diesem Punkt erweitert wird.
Gestaltung und Rechte der Redaktion
Der Hausgeber/Besitzer erteilt eine Richtlinie zur Führung und Gestaltung des Informationsangebots. Innerhalb dieser Vorgabe gestalten die Redakteure den redaktionellen Teil der Website www.sportreport.at unter der Leitung des Chefredakteurs bzw. dessen Vertreters. Diese Arbeit der Redakteure erfolgt eigenständig, basierend auf dem journalistischen Ehrenkodex.
Gesinnungsfreiheit
www.sportreport.at ist der wahrheitsgetreuen Berichterstattung verpflichtet. Die Redaktion weist jede Einflussnahme seitens einzelner Personen, politischer Parteien, Unternehmen, Vereine, sowie ökonomisch, religiös oder ideologisch orientierter Gruppen zurück.
Kein Redakteur darf gezwungen werden, eine andere Meinung als die eigene zu vertreten oder gegen die eigene Überzeugung zu bebildern oder zu schreiben.
Anzeigen bzw. anzeigenorientierte Online-Inhalte sind als solche kenntlich zu machen und vom redaktionellen Teil deutlich zu trennen.
Mitwirkungsrechte der Redaktion
Die Partner halten fest, dass ein Redaktionsausschuss (gebildet durch die Mitglieder der Redaktion) ein elementarer Bestandteil von www.sportreport.at ist. Dieser muss auch von Änderungen in der Chefredaktion vorab informiert werden. Dem Redaktionsausschluss wird das Recht eingeräumt, der Bestellung des Chefredakteurs zu widersprechen. Dies hat in einer geheimen Abstimmung zu erfolgen und bedarf einer Mehrheit von mindestens 65 Prozent der gültigen abgegebenen Stimmen (stimmberechtigt sind alle redaktionellen Mitglieder von www.sportreport.at) Der zuvor bestellte Chefredakteur ist in dieser Abstimmung nicht stimmberechtigt.
Vor der Bestellung eines Chefredakteurstellvertreters und anderer Ressortleiter ist der Redaktionsausschuss vorab zu informieren.