Bodrusic, Strafsenat
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Der Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat in seiner heute stattgefundenen Sitzung im Verfahren gegen Dario Bodrusic wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die zwingend vorgesehene unverzügliche Meldeverpflichtung beim zuständigen Verband bei Wahrnehmungen von Verletzungen des Fairplay-Gedankens oder Verstößen gegen die Bestimmungen der unzulässigen Einflussnahme gemäß § 115a ÖFB-RPO folgenden Beschluss gefasst:

Auf Grund des Verstoßes gegen § 115a der ÖFB-RPO idF vom 1.7.2014 wird gegen Herrn Bodrusic eine Sperre von 15 Pflichtspielen ausgesprochen, wobei die Sperre von 10 Pflichtspielen für eine Probezeit von 12 Monaten gem. § 43 ÖFB-RPO nachgesehen wird. Dies bedeutet, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Sperre von 5 Pflichtspielen wirksam wird. Bei einem weiteren Verstoß gegen die Meldepflicht (§ 115a der ÖFB-RPO) innerhalb von 12 Monaten ist die bedingte Nachsicht der Sperre von 10 Pflichtspielen zu widerrufen.

Rechtsmittel: Dem Spieler steht gegen diese Entscheidung das Rechtsmittel des Protestes an das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga zu.

Dr. Norbert Wess (Vorsitzender Senat 1):
„Der Senat 1 hat nach Durchsicht des Aktes der Staatsanwaltschaft Graz und persönlicher Einvernahme von Herrn Bodrusic festgestellt, dass dieser gegen die zwingend vorgesehene Verpflichtung zur Meldung jeglicher zur Kenntnis gelangten unzulässigen Einflussnahme auf Fußball-Spiele verstoßen hat. Die persönliche Verantwortung des Spielers ist ebenso in die Strafbemessung eingeflossen, wie die Wichtigkeit der Einhaltung der in Rede stehenden Bestimmung.“

Mag. Christian Ebenbauer (Bundesliga-Vorstand):
„Eingangs ist klar festzuhalten, dass nach heutiger Information durch die Staatsanwaltschaft Graz das strafrechtliche Verfahren gegen Herrn Bodrusic eingestellt wurde und demgemäß kein Anlass für weitere verbandsrechtliche Schritte gegeben ist. Nichts desto trotz ist sämtlichen im Fußballsport tätigen Spielern, Trainern und Funktionären wiederholt vor Augen zu führen, dass die Kenntnisnahme ausnahmslos jedes Versuchs, die Integrität der Fußball-Bewerbe zu beeinträchtigen, umgehend dem zuständigen Verband zu melden ist. Diese Verpflichtung ist ernst zu nehmen und kein reines Lippenbekenntnis.

Presseinfo Bundesliga/Red.

18.12.2014


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