Rapid Wien, Strafsenat
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Der Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga fasste in seiner heutigen Sitzung folgenden Beschluss:

SK Rapid Wien wird wegen Nichteinhaltung des Senat 1-Beschlusses vom 23.02.2015 (Widerruf der bedingten Heimfansektor-Sperre) im Rahmen des Meisterschaftsspiels SK Rapid Wien – CASHPOINT SCR Altach vom 04.03.2015 auf Grund des Verstoßes gegen § 125 ÖFB-Rechtspflegeordnung (Missachtung von Entscheidungen) mit einer Geldstrafe in Höhe von € 15.000,- belegt.

Senat 1-Vorsitzender Dr. Manfred Luczensky: „Der SK Rapid Wien wurde sowohl schriftlich als auch mündlich vom Senat 1 ausführlich darüber informiert, welche Gegenstände die Fans in das Stadioninnere mitnehmen dürfen und welche nicht (z.B. Fahnen, Transparente, Megafone, Trommeln).

Dessen ungeachtet ließ es der SK Rapid Wien zu, dass nicht nur ein „alternativer“ Heimsektor im Stadion gebildet wurde, sondern dass zahllose Fahnen und Transparente mit in den Sektor genommen wurden.

Vor diesem Hintergrund und unter Bedachtnahme auf den gegebenen Strafrahmen (bis € 50.000,–) erschien dem Senat eine Geldstrafe in Höhe von € 15.000,– angemessen, um den SK Rapid Wien in Zukunft von einer neuerlichen Missachtung von Entscheidungen eines Gremiums abzuhalten.“

SK Rapid Wien hat die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss das Rechtsmittel des Protestes zu erheben.

Medieninfo Tipico Bundesliga

16.03.2015


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