Gemäß dem der Österreichischen Fußball-Bundesliga zugegangenen Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien hat das Gericht die Beschlüsse, mit welchen die lebenslange Sperre von Dominique Taboga ausgesprochen wurde, für nichtig erklärt.
Taboga war am 19.02.2014 vom Senat 1 im Zusammenhang mit der Manipulation von Bundesliga-Spielen zu einer Spiel- und Funktionssperre auf Lebenszeit gesperrt worden. Davon umfasst sind insbesondere die Funktionen als Spieler, Spieloffizieller, Offizieller und Spielervermittler. Nachdem dieses Urteil in zweiter Instanz vom Protestkomitee bestätigt und in weiterer Folge auch von der FIFA auf eine weltweite Sperre ausgeweitet wurde, klagte Dominque Taboga die Österreichische Fußball-Bundesliga vor dem Landesgericht Wien wegen Unwirksamkeit des verbandsinternen Beschlusses.
Es ist festzuhalten, dass das Urteil des Landesgerichts Wien nicht rechtskräftig ist und die Österreichische Fußball-Bundesliga sich nach umfassender Prüfung sämtliche Rechtsmittel vorbehält. Die Sperre von Dominique Taboga bleibt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Gerichtsverfahrens aufrecht.
Medieninfo tipico Bundesliga
18.03.2016