
Die Basketball Bundesliga bestätigt, dass am Landesgericht Eisenstadt über die ökoStadt Güssing Sport GmbH und Reinhard Koch ein Konkursverfahren eröffnet wurde. Der ABL-Klub Güssing Knights ist Gesellschafter dieser Sport GmbH. Das Präsidium der ABL hat nun Güssing aufgefordert, eine Stellungnahme zum Konkursverfahren abzugeben. Für diese Stellungnahme wurde eine Frist von sieben Tagen gesetzt. Karl Schweitzer, Präsident der ABL: „Diese Vorgehensweise ist gemäß Paragraph zwölf, Absatz sechs des Lizenzstatuts gedeckt. Innerhalb dieser Frist kann Güssing vorweisen, ob trotz Konkurseröffnung die wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind, um die Gläubiger bedienen zu können.“
Eine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit kann somit erst nach der Stellungnahme des Vereins getroffen werden. „Wird innerhalb dieser Frist kein Nachweis erbracht, ist die Lizenz endgültig zu entziehen“, so Karl Schweitzer weiter.
Protest von Swans Gmunden abgewiesen
Der Protest der Swans Gmunden gegen den Ausgang des Spiels gegen die Gunners Oberwart vom 20. März 2016 wurde in erster Instanz abgewiesen. Das Wettspiel wird entsprechend des Spielausgangs mit 66:77 für Gunners Oberwart beglaubigt. Die Entscheidung wurde mit Verweis auf die offiziellen FIBARegeln (Art. 9, Abs. 5) begründet. Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel eines Einspruches innerhalb einer Frist von 24 Stunden zulässig.
Presseinfo ABL/ÖBL/red.
31.03.2016