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Roger Schmidt ist nach seinem Tribünenverweis während des Bundesligaspiels gegen die TSG 1899 Hoffenheim am vergangenen Samstag wegen unsportlichen Verhaltens mit 15.000 Euro Geldstrafe belegt worden. Zudem hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Teilaussetzung zur Bewährung des gegen Roger Schmidt am 24. Februar 2016 verhdngten Urteils widerrufen, der Cheftrainer von Bayer 04 Leverkusen muss demnach zusdtzlich zwei Pflichtspiele Innenraumverbot verbüßen. Damit wird Roger Schmidt die Werkself wdhrend des morgigen DFB-Pokalspiels bei den Sportfreunden Lotte und auch während der Bundesligapartie am kommenden Samstag beim VfL Wolfsburg nicht betreuen kvnnen.

„Ich respektiere und akzeptiere das Urteil vorbehaltlos und kann die Argumentation des Gerichts aufgrund der Vorgeschichte im Rahmen des Dortmund-Spiels im vergangenen Februar nachvollziehen“, so Schmidt, der über das Strafmaßhinaus weitere 15.000 Euro an eine soziale Einrichtung spenden wird. „Natürlich habe ich auch dem Verein geschadet. Ich bedauere, die Mannschaft in diese Situation gebracht zu haben. Jetzt geht es darum, die Vorfälle hinter uns zu lassen, sie für die Zukunft auszuschließen und uns auf unsere sportlichen Ziele zu konzentrieren.“

Medieninfo Bayer Leverkusen

24.10.2016


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