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Bei einem Prozess gegen einen Ex-Profifußball und dessen Onkel in Salzburg im Zusammenhang mit dem Fußball-Wettskandal verhängte ein Schöffengericht in Salzburg jeweils bedingte Haftstrafen.

Für den 39-Jährigen Ex-Spieler setzte es neun Monate – Für seinen 58-Jährigen Angehörigen zwölf Monate. Beide Strafen wurden auf Bewährung ausgesprochen. Die Urteile des Schöffensenates sind nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es laut der Anklage als erwiesen an, dass der Spieler zusammen mit seinem Onkel das Spiel Red Bull Salzburg vs. SV Kapfenberg (29. August 2009) manipuliert habe. Gemeinsam mit seinem Onkel habe der Ex-Fußballprofi einen Gewinn von 104.000 Euro erzielt.
Im zweiten angeklagten Spiel, SV Kapfenberg vs. Austria Wien (28. Oktober 2009), soll es beim Versuch geblieben sein. Die Steirer hatten diese Begegnung überraschend mit 1:0 gewonnen.

Laut Staatsanwalt Christian Weismann haben die beiden Beschuldigten die Anbieter von Sportwetten getäuscht und geschädigt. Durch gemeinsame Wettabsprachen wurde bezweckt, dass sein Team nicht mit vollem Einsatz gespielt habe. Im Zuge dessen habe sich der 39-Jährige Ex-Fußballprofi mit dem mit dem in Deutschland wegen Manipulation zahlreicher Fußballspiele zu fünf Jahren Haft verurteilten (Anm.: Im Jahr 2014) „Wettpaten“ Ante Sapina getroffen.

Wie der Staatsanwalt im Verfahren anführt hätte das Spiel des SV Kapfenberg gegen Red Bull Salzburg mit zumindest drei Toren Unterschied verloren gehen sollen. Die Mozartstädter setzten sich am Ende mit 4:0 durch.
Für das zweite Spiel sollen wieder Sapina und die beiden Angeklagten mitgewirkt haben. An die beteiligten Spieler sollten wieder 100.000 Euro an Bestechungsgelder aufgeteilt werden. Doch es sollte anders kommen und die Steirer sich überraschend mit 1:0 durchsetzen.

Der 39-Jährige Ex-Profi sagte im Rahmen des Verhandlungstages, dass er weder einen Schädigungsvorsatz gehabt hätte noch ein Spiel manipuliert habe. Bezüglich des Spiels gegen Salzburg habe es zwar Gespräche über eine Manipulation gegeben da sein Team keine Chance gehabt habe. Sein angeklagter Verwandter bestritt die Vorwürfe. Laut Anklage war der 58-Jährige ein Betragstäter da er die Bestechungsgelder weitergegeben habe.

Die beiden Verteidiger verzichteten auf Rechtsmittel. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Somit sind die Urteile des Schöffensenates unter Vorsitz der Richterin Ilona Schalwich-Mozes nicht rechtskräftig.

25.11.2016


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