Der Strafsenat der Bundesliga hat in seiner Sitzung am Montag das Strafausmaß für die Vorfälle beim 325. Wiener Derby zwischen Rapid Wien und Austria Wien bekanntgegeben.
Dabei wurde gegen die Hütteldorfer eine Geldstrafe sowie die Sperrung der Sektoren beim nächsten Bewerbsspiel verhängt.
– Sperre der Blöcke 1-5, 8 sowie 13-20 bei zwei Meisterschaftsspielen (davon eines bedingt auf 12 Monate). Die unbedingte Sperre wird ab der verbandsinternen Rechtskraft (und damit nach Ausfertigung des Langbeschlusses sowie weiteren möglichen verbandsinternen Verhandlungen) rechtswirksam. Die bedingte Strafe wird wirksam, sofern in den kommenden 12 Monaten bei einem Meisterschaftsspiel des SK Rapid Wien – unabhängig davon ob heim oder auswärts – ähnlich gelagerte Vorfälle passieren.
– 100.000 Euro Geldstrafe
Der FK Austria Wien wurde wegen missbräuchlicher Verwendung von Pyrotechnik zu einer Geldstrafe in der Höhe von 3.500 Euro verurteilt.
Urteilsbegründung des Senat 1 der Bundesliga
„Der Senat 1 hat sich die Beschlussfassung nicht leicht gemacht. Aufgrund der Schwere der Vergehen und der gehäuften Anzahl an Vorfällen in den vergangenen Jahren galt es, ein deutliches Zeichen zu setzen. Es kann nicht sein, dass ein gegnerischer Spieler Angst um seine körperliche Unversehrtheit haben muss, wenn er zum Eckball antritt oder zwei Personen das Spiel bei einem Angriff der gegnerischen Mannschaft stören. Wir haben uns dazu entschieden, beide Hintertortribünen sowie die angrenzenden Ecken zu sperren, um die Bildung eines alternativen Fansektors zu verhindern, wie es bereits in der Vergangenheit bei einer ähnlichen Sanktion gegen den SK Rapid Wien passiert ist. Dies insbesondere auch aus dem sicherheitstechnischen Aspekt, dass sich der Bereich gegenüber des Fansektors des SK Rapid direkt neben dem Gästesektor befindet. Dass ein Spiel der Sperre auf Bewährung ausgesetzt wird, soll insbesondere präventiven Charakter haben und weitere Vorfälle verhindern.“
Der SK Rapid hat hierzu folgendermaßen Stellung bezogen
Das Aussprechen einer Strafe war nach den Vorfällen zu erwarten und müssen wir vorerst zur Kenntnis nehmen. Auch im Hinblick auf die angekündigten Regressforderungen gegenüber jenen derzeit 13 Personen, die nach dem Spiel zweifelsfrei identifiziert wurden, ist es hilfreich, die sogenannte „Langform“ der ausführlich begründeten schriftlichen Entscheidung zu kennen. Die Langform (auch genannt Langbeschluss) wird dann ausgeführt, wenn der betroffene Verein diese innerhalb von drei Tagen anfordert. Dies ist bereits direkt nach Ende der Verhandlung erfolgt. Das nächste Heimspiel am kommenden Samstag gegen den SK Sturm Graz ist auf alle Fälle definitiv davon noch nicht betroffen. Die unbedingte Sperre wird ab der verbandsinternen Rechtskraft (und damit nach Ausfertigung des Langbeschlusses sowie weiteren möglichen verbandsinternen Verhandlungen) rechtswirksam.
Ob nach dem Erhalt der schriftlichen Entscheidung ein Rechtsmittel, sprich Protest, eingebracht wird, wird von Seiten der Verantwortlichen des SK Rapid in weiterer Folge klubintern besprochen und entschieden, ist aber aufgrund der Höhe der finanziellen Auswirkungen mehr als wahrscheinlich.
Der SK Rapid möchte abschließend noch einmal betonen, Vorkommnisse wie beim Wiener Derby abzulehnen, nicht zuletzt, da ein solches Verhalten nicht mit dem Leitbild des Vereins vereinbar ist.
Presseinfo Österreichische Fußball Bundesliga/Rapid Wien
12.02.2018
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