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Der SC Wiener Neustadt hat aufgrund des Einsatzes von David Atanga beim Relegationsrücksspiel gegen den SKN St. Pölten gemäß §19 der BL-Spielbetriebsrichtlinien innerhalb der dreitägigen Frist einen Antrag auf Entscheidung über die Beglaubigung beim Senat 1 eingebracht. Der SKN wird nun vom Senat 1 zur Stellungnahme aufgefordert, um in weiterer Folge den Antrag von Wiener Neustadt zu behandeln.

Der Einsatz von David Atanga beim Relegatiosrückspiel dürfte für den SKN St. Pölten ein Nachspiel haben. Wie die Bundesliga am Dienstag bekanntgab, hat Wiener Neustadt innerhalb der dreitägigen Frist einen Antrag auf Entscheidung über die Beglaubigung beim Senat 1 eingebracht. Der SKN St. Pölten wird nun zur Stellungnahme aufgefordert, wie die Bundesliga in der Aussendung schreibt. Der Antrag wird in der Folge behandelt.

Der SKN St. Pölten hat David Atanga laut den FIFA-Statuten unrechtmäßig eingesetzt. Denn David Atanga war in dieser Saison bei drei Vereinen registriert. Laut dem „2/3-Regulativ“ durfte er allerdings nur für zwei Vereine auflaufen. SKN St. Pölten war jedoch der dritte Verein, für den Atanga in dieser Saison auflief (Liefering, SV Mattersburg und eben SKN St. Pölten).

Medieninfo: Bundesliga/Redaktion Sportreport

05.06.2018


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