Shawn Lalonde, Vienna Capitals, #VIC, #ICEHL

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Am Montag wurde das Verfahren zwischen Shawn Lalonde und den Vienna Capitals vor dem Arbeits- und Sozialgericht in Wien fortgesetzt. Dabei standen zwei Eishockey-Funktionäre im Zeugenstand.

Rückblende: Im September des Vorjahres haben die Caps den kanadischen Verteidiger fristlos entlassen. Hintergrund war die Weigerung von Lalonde, den Covid-Waiver zu unterschreiben. Anfang November des Vorjahres gab es die erste (vorbereitende) Tagsatzung. Nun gab es im neunten Wiener-Gemeindebezirk das „2. Drittel“.

Der für eine Stunde angesetzte Verhandlungstag begann weitgehend unspektakulär. Zuerst wurden Meinungen und vertiefende Erläuterungen zu den diversen Schriftsätzen ausgetauscht. Danach ging es um die geladenen Zeugen. So war auch Caps-Head Coach Dave Barr geladen. Laut Anwalt der Vienna Capitals (Dr. Burkhard Georg Mötz) kann er an der Verhandlung allerdings nicht teilnehmen, da er sich wieder in den USA befindet. Von Seite des Spieleranwalts (Rechtsanwalt Dr. Palka) wurden die Funktionen des ersten geladenen Zeugen erläutert. Dabei handelt es sich um Franz Kalla. Er ist Vize-Präsident der ICE Hockey League (Anm.: einer von drei) und General Manager der Capitals. Dieser Umstand sollte in der Folge des Verfahrens eine Nebenrolle spielen.

Danach ging es um weitere Details des Verfahrens. Wann endete die Saison der Vienna Capitals tatsächlich? Dies war bei der Übermittlung des Schriftsatzes von der klagenden Partei nicht abschätzbar. Damit verändert sich auch der Streitwert durch die Veränderung der Berechnungsparameter. Dieser beträgt laut Anwalt des Kanadiers nun 9.366,51 Euro zuzüglich 8,5 Prozent Zinsen, sowie die Kosten des Verfahrens (Anm.: diese Schriftsätze waren von den Journalistenplätze nicht einsehbar).

Nach weiteren Fragen zur Organisationsstruktur der Liga versuchte die Richterin einen ersten Vergleichsversuch. „Es geht in Wahrheit jetzt nur noch ums Geld“, führte die Vorsitzende an. Der Versuch blieb – wie erwartet – ohne Erfolg! Der Capitals-Anwalt führte ablehnend aus: „Der Kläger hat versucht, aus seinem Fehlverhalten Kapital zu schlagen“. Die ICE Hockey League-Vertretung führte aus, dass sie das Arbeitsverhältnis „nichts angeht“. Daher „könne“ man sich „von Liga-Seite nicht einmischen“. Ergänzend führte der Rechtsvertreter der Capitals an, dass man sich nicht vergleichen könne, weil man die „weitere Entwicklung der Covid-Situation und des Waivers nicht abschätzen kann“. Es folgte eine Antwort der Spielerseite. „Es gab in Ansätzen kein Fehlverhalten. Es gab eine fristlose Entlassung. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Um die ginge es hier“. Es folgten weitere Repliken auf unterschiedliche Schriftsätze.

Danach folgte der erste Zeuge des 2. Verhandlungstages: Der General Manager der Vienna Capitals, Franz Kalla! Interessantes Detail am Rande: Bei der Berufsbezeichnung merkte der 55-Jährige an, dass er „selbstständig“ tätig ist! Seine Funktion bei den Caps führe er bereits seit 14 Jahren aus. In der Liga-Organisation ist er seit 7 1/2 Jahren tätig!

Weiter ging es ohne Umschweife zum Hauptthema: Zur Trennung von Shaun Lalonde. Hier holte Franz Kalla im Zeugenstand etwas aus, blieb aber stets vollinhaltlich bei der Sache. „Ich habe mit dem Agenten den Vertrag mit dem Spieler Shawn Lalonde ausverhandelt. Nach seiner Unterschrift, fallen weitere Dokumente an, die wir an die Liga schicken müssen und die Spieler unterschrieben müssen. Darunter fallen zum Beispiel die Anti-Doping- oder Wettbestimmung. Das bedeutet, dass ein Spieler nicht gegen sein eigenes Team wetten darf. Auch der Covid-Waiver gehörte dazu. Diese Dokumente waren im eigentlichen Vertrag nicht inkludiert“, führte Franz Kalla einführend aus. Den von der Richterin vorgelegten, und vom Caps-Anwalt in Kopie weitergeleiteten, Vertrag erkannte er als das Arbeitspapier des Klägers.

Danach erklärte der Caps-GM chronologisch, wie es zur Unterschrift und in der Folge zur Trennung kam. „Es gab einen Unterschriftentermin. Ich habe davor in der Kabine der Mannschaft erklärt, worum es ging. Die Spieler haben dabei auch Fragen gestellt. Diese juristischen Themen konnte ich allerdings nicht beantworten, weil ich kein Jurist bin. Ich habe darauf hingewiesen, dass es derselbe Waiver, wie in der Vorsaison war. Wortgleich, eins-zu-eins! Ich wusste von anderen Vereinen, dass es bei anderen Vereinen keine Bedenken gab. Bei den Unterschriften selbst war ich nicht im Raum. Die Frist wurde mit Donnerstag 15 Uhr vor dem 1. Saisonspiel in der ICEHL festgelegt, um die Anmeldung fristgerecht über die Bühne zu bekommen. Lalonde hat alle Unterlagen unterschrieben. Mein Wissenstand war, dass er gegen den Waiver keinen Widerspruch eingelegt hat und er einer der ersten war, die unterschrieben haben. Die Dokumente wurden vom Assistant Coach Christian Dolezal eingesammelt bzw. verwaltet. Das ist organisatorisch ein gehöriger Aufwand“, führte Kalla aus.

In der Befragung durch die Vorsitzende Richterin Mag. Lang-Dubsky ging es in der Folge um die Rücknahme der Einigung. Wie der Capitals-Manager bestätigte erfolgte diese per WhatsApp-Nachricht an Assistenztrainer Dolezal. „Lalonde hat ihm gesagt, naja eigentlich zuerst geschrieben, dass er den Waiver nun doch nicht abgeben möchte. Ich hatte daraufhin kein direktes Gespräch mit Lalonde, sondern habe mit seinem Agenten gesprochen. Er ist Deutscher! Er hat andere Klienten in der Mannschaft und diese haben alle den Waiver unterschrieben. Meines Wissens nach, hat danach der Berater mit Lalonde gesprochen. Am Freitag, also am 1. Spieltag, haben wir seinem Berater einen Kompromissvorschlag unterbreitet. Wenn er sich unsicher oder unwohl fühlt, dann kann er im ersten international Break (Länderspielpause) den Verein verlassen. Der Agent hat diesem Vorschlag zugestimmt, dass er so den Waiver unterschreiben wird. Danach hatte ich ein direktes Gespräch mit Lalonde, bei dem er meinte, dass er jederzeit aus dem Vertrag aussteigen will! Ohne Angaben von Gründen! Das war für uns keine Option! Somit hat er auch am Sonntag den Waiver nicht unterschrieben und war nicht einsetzbar. Dementsprechend war er als Arbeitskraft, als Spieler für uns nicht verfügbar. Für uns war das ein herber Rückschlag! Wir haben mit Lalonde als Top-Spieler geplant“, erklärte Kalle die Situation aus seiner Sicht!

Danach war die direkte Kommunikation mit dem Spieler ein Thema. „Lalonde hat zwar in Deutschland gespielt, aber wir mit ihm nie auf Deutsch kommuniziert. Ich glaube nicht, dass er die Sprache kann. Die Sprache in der Kabine ist Englisch! Das ist die internationale Eishockeysprache!“ Dieser Umstand wurde am Ende des Verhandlungstages wieder zum Thema.

Die Vorsitzende Richterin kam nun zur Entlassung des Klägers. Dazu sagte Kalla. „Am Montag, nach den ersten beiden Spielen, haben wir uns rechtlich beraten, weil der Ausgang der Situation für uns nicht absehbar war. Eine Einigung war unserer Sicht eben nicht absehbar. Das haben wir mit dem Spieleragenten besprochen. Ihm war klar, dass es am Ende zu einer Auflösung kommen wird. Er ist ein Topspieler für uns. Wenn er jederzeit aus dem Vertrag aussteigen kann, kann er jederzeit wechseln. Das wollten wir nicht! Das war von unserer Seite am Ende auch ein Kündigungsgrund. Lalonde war wie gesagt als Topspieler eingeplant. Mit der Klausel, wie er sie wollte, hätte er täglich gehen können. Für uns gibt es keine Planungssicherheit. Ich habe die Kündigung selbst 24 Stunden später am Dienstag ausgesprochen. Es war in der Früh. Die genaue Uhrzeit, weiß ich nicht mehr. Head Coach Dave Barr war dabei anwesend“, führte Franz Kalla aus. Auf Rückfrage der Richterin, ob sich seine Entscheidung verändert hätte, wenn Lalonde am Dienstag die Klausel unterschrieben hätte, meinte der Caps-GM. „Nein! Es war nach den ersten beiden Spielen am Dienstag einfach keine Vertrauensbasis mehr vorhanden. Eine Zusammenarbeit aus meiner Sicht unmöglich!“.

Danach ging um seine Blickweise auf den Covid-Waiver. „Es gibt einen in der Champions Hockey League. Dort ist er viel schlimmer! Wir waren für die CHL nicht qualifiziert. Aber hätte er diesen nicht unterschrieben, wäre er nicht einsetzbar gewesen. Auch in der DEL in Deutschland gibt es einen! Es ist völlig normal im Eishockey. Im Grunde genommen verwenden wir in der ICE Hockey League die gleichen Dokumente“, führt Kalla aus.

Im nächsten Fragenkomplex ging es wieder um Lalonde: „Der Kläger hat davor in höheren Ligen gespielt. Dort verdiente er besser als in Österreich. Ich hatte den Eindruck, dass er mit der Unterschrift unter dem Waiver ein Druckmittel in der Hand haben wollte, um eine Vertragsveränderung zu haben, um jeder Zeit aussteigen zu können. Er hat ja dann, drei oder vier Wochen, später in Finnland unterschrieben. Das ist die Liga des Olympia-Siegers. Das war definitiv kein finanzieller Nachteil. Es war ihm klar, dass er alle vorgelegten Dokumente unterschreiben muss! Der Kläger ist international sehr erfahren. Er hat sicher 10, 12 Jahre im Profi-Eishockey!“, erklärte Kalla.

Eine Unterschrift unter die Klausel war aus seiner Sicht alternativlos. „Wir hatten im Endeffekt keine Möglichkeit als Verein, jemanden ohne der Unterschrift unter dem Covid-Waiver einzusetzen. Wir als Vienna Capitals hatten auch keine Möglichkeit, nennen Sie es Einwirkung, diesen zu verändern.

Danach ging der Fragereigen an die Spielerseite. „Ist es üblich, dass Spieler erst nach der Vertragsunterzeichnung weitere Dokumente vorgelegt bekommen?“ Darauf antwortete Kalla: „Im internationalen Eishockey ist der Waiver üblich. In anderen Sportarten ist es meines Wissens nach üblich, dass Anti-Wettspiel Regeln unterschrieben werden. Aber um welche Dokumente es sich im Detail handelt, kann ich nicht hundertprozentig sagen. Meine Erfahrungswerte beschränken sich auf Eishockey“. Auf Nachfrage, ob es direkten Kontakt zum Management oder zum Spieler gab, bevor es den Unterschriftentermin gab, antwortete Kalla abschließend: „Erst nachdem Lalonde die Unterschrift per WhatsApp zurückzog. Vorher gab es keinen Kontakt“.

Nun trat ICEHL-Boss Christian Feichtinger in den Zeugenstand. Der 53-Jährige erklärte zunächst, dass er Geschäftsführer der Liga ist und er nicht in die Entlassung von Lalonde eingebunden war. Ohne Umschweife ging es dann zum Hauptthema: Der Covid-Waiver!

Wie Feichtinger aussagte, wurde dieser von der Rechtskomission der Liga textiert. „In der 1. Covid-Saison mussten wir die Saison bekanntlich in den Play-offs abbrechen. Wir mussten daher Vorkehrungen für die Zukunft treffen. Eben auch, weil wir nicht wussten, wie sich die Situation entwickelt. Daher gab es den Covid-Waiver. Auch weil der Spielbetrieb einer Sportliga während einer Pandemie unbekanntes Terrain war“, führte Feichtinger aus.

„Wir haben ein Präventionskonzept mit den Kollegen der Fußball-Bundesliga erarbeitet. Gemeinsam mit der Erstellung des Covid-Waivers war dies der Grundlage, um einen Weg durch die Situation zu kommen. Um eben an der Liga teilzunehmen, muss man den Waiver und andere Dokumente unterschreiben. Wir haben uns dabei an die internationale Vorgehendweise angelehnt. Die Champions Hockey League war da unser Vorbild. In der DEL (Anm.: Deutschland) gibt es ebenfalls einen solchen Waiver. Wir tauschen uns beiden Organisationen laufend aus. Der Waiver ist aber nicht gleichlautend“, sagte Feichtinger.

„Das Präventionskonzept ist für uns die Grundlage für einen sicheren Spielbetrieb. Die Klubs, die Liga und auch die Verbände sind genauso wie die Spieler für den Spielbetrieb gemeinsam verantwortlich. Um die Saison zu beginnen, aber auch regulär zu beenden. Im Waiver sollten wir auch freigestellt werden, von etwaigen Ansprüchen. Wir haben alles getan was machbar, denkbar und auch zumutbar ist. Jeder hat das Maximum getan. Wir wollten damit, also mit dem Waivers eine Grundlage schaffen, um eine Saison durchzuführen und das schon eine Saison vor dem „Fall Lalonde“, erklärte Feichtinger.

„Vor dem Saisonstart war es übrigens nie eine Frage, dass ein Spieler die Dokumente nicht unterschreibt. Auch ohne den Covid-Waiver hätte sich nichts verändert. Es ist für uns nicht absehbar, wie sich die „On Ice-Gruppe“ verhält. Wir können 14 Teams, und damit rund 35 Leute nicht ständig kontrollieren. Im Covid-Waiver steht übrigens auch drinnen, ob man Spieler, Trainer, Masseur in anderer Funktion mit den Spielern zu tun hat. Der Waiver selbst wird auch in englischer Sprache vorgelegt. Alle Dokumente sind also mehrsprachig ausgelegt“; sagte Feichtinger.

Danach ging es um Haftungsausschlüsse und Vertragswerk in anderen Ländern. „Finnland und Schweden haben andere Regeln für den Spitzensport. Dort sind diese Dinge direkt im Arbeitsvertrag geregelt“.

Weiter ging es mit den Fragen der Anwälte. Zunächst erklärte Feichtinger, auf Frage des Capitals-Anwalts“, dass die ICEHL für „Spieler mit einem gewissen Gehaltsniveau ein Monopol sind. In der Alps Hockey League gibt es auch Profi-Spieler. Aber dort ist das Gehaltsniveau anders, es ist niedriger“. Ob es andere Regularien gibt, welche sich den Spielern „unterwerfen“ müssen, erklärte Feichtinger, dass es „hier eine Menge gibt. NADA (Anm.: Doping), aber auch eine Regelung der Persönlichkeitsrechte, welche zum Beispiel eine Berichterstattung ermöglichen. Hier werden die Rechte geregelt, dass nichts hintenangestellt werden muss‘. Diese Regeln gilt es zu bestätigen und sind Teil des ‚Spieleranmeldeprozesses‘“. Hier hat sich die ICEHL wieder an der Champions League angelehnt. Weil diese über Europa und die ICE sich über sechs Ländern erstreckt.

Danach war die Person Franz Kalla Teil der Fragen des Liga-Anwalts und die Erstellung des Covid-Waivers: „Er ist Vize-Präsident und ist ein Leitungsorgan. Zu dem Zeitpunkt als der Waiver entstanden ist, war Kalla noch nicht Vize-Präsident. Er konnte den Waiver nicht bearbeiten oder darauf einwirken. Dieser wurde von der Rechtskomission bearbeitet bzw. erstellt“. Hier hakte der Anwalt des Klägers nach: „Es ist meine Aufgabe diese anzurufen und von dort bekomme ich die Dokumente. Ich sammle die international verfügbaren Informationen und leite sie weiter. Was ich dann an Dokumenten zurückbekomme, hinterfrage ich nicht! Das sind Rechtsanwälte, das akzeptiere ich“, erklärte Feichtinger.

Die Befragung bog in die Zielgerade ein. Nun ging es um eine handschriftliche, vom Medienplatz nicht genau erkennbare, Ergänzung im Waiver. Hier erklärte Feichtinger, dass dies „Nicht vom Ersteller des Dokuments hinzugefügt wurde. Das haben die Spieler gemacht und nicht der Verfasser. Über die Gültigkeit dieses Zusatzes kann man daher streiten“, führte Feichtinger aus.

Auf die Frage, ob Lalondes-Team Pori in der Champions Hockey League gespielt hat, erklärte Feichtinger, dass er dies „ausschließen kann“. Der Anwalt der Spielerseite meinte, dass er ja dann den CHL-Waiver gar nicht unterschreiben hätte können.

Auf Nachfrage eines Laienrichters, warum Lalonde ein deutschsprachiges Dokument unterschreiben solle, wenn er kanadischer Staatsbürger ist und somit als Muttersprache englisch ist, bzw. er eigentlich das Dokument in französischer Sprache hätte vorgelegt werden sollen, erklärte Feichtinger, dass „der Waiver mehrsprachig verfügbar ist und die Spieler ihn so durchlesen können“. Der Liga-Boss verwies an dieser Stelle an die mehreren Teilnehmer-Länder an der ICE Hockey League.

Weiters wurde der Lalonde nach oder während der Vertragskontroverse ein Thema innerhalb der Liga wäre. Darauf Feichtinger: „Wenn wir Regeln aussenden, ist dies für alle bindend! Es gab darüber auch keine Diskussion das Regelwerk abzuändern. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch die Spielergewerkschaft gegründet. Diese gab es in der Vorsaison noch nicht“, führte Feichtinger aus und pausierte an dieser Stelle.

Abschließend versuchte, die sehr umsichtig und bedacht agierende Richterin den ICEHL-Geschäftsführer zu einem Vergleich zu bewegen. Ohne Erfolg! „Ich halte es wie die Vienna Capitals. Ich denke, wir haben ordentlich gehandelt und maximale Vorsicht walten lassen. Ich glaube, dass wir keinen Vergleich anstreben sollten“; so Feichtinger abschließend.

Es folgte eine kurze Unterbrechung von rund zehn Minuten, in der sich die Richterin mit den Laienrichtern zur Besprechung zurückzog. In den letzten Augenblicken der Verhandlungen wurde es schlussendlich noch einmal emotional. Als der Liga-Anwalt feststellte, dass der Kläger „keinen Schaden hätte und man generell feststellen sollte, wer hier der Geschädigte ist“ entgegnete der Klagsvertreter sichtlich erbost: „Das ist kein Stil! Aber wir können gerne mal die ‚Abgeltung der Persönlichkeitsrechte‘ zum Thema machen. In dem Verfahren, oder gerne auch in einem Weiteren. Dann können wir gerne gemeinsam beurteilen, wer hier der Geschädigte ist. Weil langfristig sind es am Ende nicht die Vereine. Wenn sie wollen Herr Kollege, gerne! Klären wir dieses Thema!“. Darauf setzte Ruhe ein.

Die Beweisaufnahme wurde nach exakt 100 Minuten Verhandlung abgeschlossen. Das Urteil ergeht schriftlich. Es wird in rund drei Monaten erwartet.

15.05.2022