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Im Rahmen des im diesjährigen Lizenz- und Zulassungsprozesses eingeleiteten Verfahrens gegen den FC Blau Weiß Linz steht nun, nach Aufforderung zur Stellungnahme und Durchführung eines Parteiengehörs das Urteil des Senates 5 fest:

20.000 Euro Geldstrafe (davon 5.000 Euro bedingt) – Verstoß gegen Lizenzbestimmung 4.4.1.4 (Transfererlösbeteiligung), 9.1. b) (Wahrheitsgetreue und vollständige Angaben) und Fristverzug betr. Nicht-Vorlage von weiteren Unterlagen.

Der FC Blau Weiß Linz kann gegen die Entscheidung des Senat 5 innerhalb von acht Tagen Protest einlegen.

Medieninfo Admiral Bundesliga

29.06.2023


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