
Am gestrigen Montag, den 3. März 2025 endete die Abgabefrist für die Lizenz- und Zulassungsanträge zur Saison 2025/26. Dabei wurden insgesamt 35 Lizenz- bzw. Zulassungsanträge eingebracht.
Neben den Klubs aus der ADMIRAL Bundesliga und ADMIRAL 2. Liga gibt es auch Anträge von Vertretern aus allen drei Regionalligen.
Die Anträge der Klubs gestalten sich folgendermaßen:
Lizenzanträge für die ADMIRAL Bundesliga
ADMIRAL Bundesliga
SK Puntigamer Sturm Graz
FC Red Bull Salzburg
LASK
SK Rapid
TSV Egger Glas Hartberg
SK Austria Klagenfurt
RZ Pellets WAC
FK Austria Wien
FC Blau-Weiß Linz
CASHPOINT SCR Altach
WSG Tirol
Grazer AK 1902
ADMIRAL 2. Liga
SC Austria Lustenau
SV Guntamatic Ried
First Vienna FC 1894
FAC Wien
Admira Wacker
SKN St. Pölten
Schwarz-Weiss Bregenz
KSV 1919
Zulassungsanträge für die ADMIRAL 2. Liga
ADMIRAL 2. Liga
FC Liefering
SV Horn
SV Licht-Loidl Lafnitz
SV Stripfing
SKU Ertl Glas Amstetten
ASK Voitsberg
SK Sturm Graz II
SK Rapid II
Regionalliga Ost
Young Violets Austria Wien (als Amateurteam)
SV Klöcher Bau Oberwart
Regionalliga Mitte
LASK Amateure OÖ (als Amateurteam)
WAC Amateure (als Amateurteam)
FC Hertha Wels
Regionalliga West
SV Austria Salzburg
SC Imst 1933
Die Lizenz ist Voraussetzung für die Teilnahme an der höchsten Spielklasse und berechtigt ebenso zur Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga. Die Zulassung berechtigt bei sportlicher Qualifikation zu der Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga. Alle Details zu den Anforderungen sind in den aktuellen Lizenzbestimmungen sowie in den Zulassungsbestimmungen zu finden.
Weiterer Ablauf des Lizenzierungs- und Zulassungsverfahrens
In den kommenden Wochen erfolgt die Überprüfung der Unterlagen durch die Bundesliga-Lizenzadministration (inkl. der Finanzexperten der KPMG) und dem unabhängigen Senat 5, wonach etwaig weitere Aufforderungen zu Stellungnahmen und zusätzlichen Nachweisen erfolgen können. Eine Entscheidung des Senates 5 in erster Instanz ist bestimmungsgemäß bis 14. April 2025 zu erwarten.
Sollte einem Antragsteller in erster Instanz die Lizenz bzw. Zulassung nicht erteilt werden können, so kann dieser innerhalb von acht Tagen ab Beschlusszustellung Protest beim Protestkomitee der Bundesliga einbringen. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit vorzubringen. Die Entscheidung des Protestkomitees fällt bis Ende April 2025. Sollte die Lizenz bzw. Zulassung auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Bewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga, und entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts bis voraussichtlich Mitte Mai 2025.
04.03.2025