SK Rapid

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Der SK Rapid hat das Urteil des Strafsenats der Admiral Bundesliga nach den Ausschreitungen in Hartberg zum Teil akzeptiert. Dies teilten die Hütteldorfer am Freitagabend per Medienaussendung mit.

Demnach wird die vom Senat 1 ausgesprochenen Sektorensperre angenommen. Gegen die ausgesprochene Geldstrafe wird Einspruch erhoben.

Die erwähnte Pressemitteilung, mit detaillierten Ausführungen, gibt es in der Infobox.

Update nach Entscheidung des Senates 1 zu den Vorfällen in Hartberg

Sperre für Sektoren 15 – 18 (Block West) und 4 – 5 (Nordtribüne) wird zum Meistergruppenauftakt schlagend:

Am Dienstag veröffentlichte der Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga nachfolgenden Beschluss nach den Vorfällen im Vorfeld des Spiels TSV Hartberg vs SK Rapid am vorletzten Sonntag:

150.000 Euro Geldstrafe sowie ein unbedingter Teilausschluss der Öffentlichkeit beim nächsten Bundesliga-Meisterschaftsspiel, das entweder gegen den FK Austria Wien, FC Red Bull Salzburg, LASK oder SK Puntigamer Sturm Graz stattfindet.
Der unbedingte Teilausschluss umfasst die Sektoren 15-18 (Fantribüne des SK Rapid) sowie aus Sicherheitsgründen auch die neben dem Gästefansektor befindlichen Sektoren 4 und 5 auf der gegenüberliegenden Tribüne. Es darf kein alternativer Heimfansektor gebildet werden und der Gästefansektor auch nicht für Heimfans genutzt werden.

Nach eingehenden internen Beratungen innerhalb des Präsidiums sowie Abwägung aller juristischen und faktischen Argumente, folgte nun eine Entscheidung des SK Rapid bezüglich der weiteren Vorgehensweise. Nach den mehrfach als inakzeptabel verurteilten Vorfällen, dem Bewerfen von Menschen mit Gegenständen, wird das kommende Heimspiel vor ungewohnt schütterer Kulisse auszutragen sein. Zum grün-weißen Heimspielauftakt in die Meistergruppe, dem Schlager gegen den Tabellendritten aus Salzburg, wird das Allianz Stadion damit eine um rund 9.000 Personen verminderte Kapazität haben, da die Sektoren 15, 16, 17 & 18 (Block West) sowie 4 & 5 (Nordtribüne) entsprechend den Vorgaben des Beschlusses gesperrt werden. Nähere Informationen zu Ticketing-Angelegenheiten zu diesem Spiel folgen zeitnah.

Gegen die Höhe der Geldstrafe wird der SK Rapid allerdings Protest anmelden. Da bereits die Teilsperre der Tribünen einen erheblichen finanziellen Verlust (Ticketing, Gastro, etc.) nach sich zieht, sieht es die Vereinsführung als ihre Pflicht an, diesen möglichst gering zu halten. Wichtig ist zu betonen, dass mit diesem Teileinspruch keineswegs das Fehlverhalten einiger Personen im Vorfeld des Spiels beim TSV Hartberg relativiert werden soll.

Weiter ausständig sind zur Stunde noch detailliertere Informationen der zuständigen Behörden an den SK Rapid im Zusammenhang mit den Ereignissen in der Oststeiermark. Bislang wurden jedenfalls vier Personen, die sich fehlverhalten haben, vom SK Rapid mit sofortiger Wirkung mit einem Hausverbot belegt. Die Beantragung eines bundesweiten Stadionverbotes wird folgen und es ist zu erwarten, dass v.a. durch die zuständigen Behörden noch weitere Personen identifiziert werden.

Medieninfo SK Rapid

21.03.2025