FC Dornbirn

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Das Ständige Neutrale Schiedsgericht, ein Schiedsgericht gem. §§ 577 ff ZPO, unter dem Vorsitz von Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Kletečka sowie Mag. Nathalie Bacher (als von FC Mohren Dornbirn 1913 genannte Beisitzerin) und Dr. Bernhard Vanas (als von der Österreichischen Fußball-Bundesliga genannter Beisitzer) hat nach der heute stattgefunden mündlichen Verhandlung folgenden Schiedsspruch gefällt:

Die von FC Dornbirn eingebrachten Klage auf Erteilung der Zulassung für die zweithöchste Spielklasse für die Saison 2024/25 wurde abgewiesen.

Das Schiedsgericht kam zur Ansicht, dass die Erfüllung der finanziellen Kriterien bzw. die Ausfinanzierung für die kommende Saison zum Zeitpunkt der Protestfrist vor dem Protestkomitee nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte. Das Einbringen von neuen Unterlagen nach dieser Frist war im Rahmen des Neuerungsverbots nicht zulässig und daher waren diese nicht zu berücksichtigen.

Somit scheidet der FC Dornbirn mangels Zulassung für die kommende Spielzeit aus der ADMIRAL 2. Liga und damit auch als Mitglied der Österreichischen Fußball-Bundesliga aus. Der Klub wird zu Saisonende ans Tabellenende gereiht und muss absteigen. Die sportliche Wertung sowie die einzelnen Spielergebnisse bleiben bestehen.

Zu den Klagen von DSV Leoben und SV Austria Salzburg tagt das Schiedsgericht am morgigen Freitag.

Medieninfo Admiral Bundesliga

23.05.2024