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Das Urteil des Obersten Sportgerichts (CAS) in Lausanne ist nach dem Einspruch des Fußball-Bundesligisten SKN St. Pölten wegen der Transfersperre durch die FIFA ist eingetroffen. Aus Sicht der Niederösterreicher hat es nicht die erhoffte Aufhebung der Sanktion des Fußball-Weltverbandes.

Aus formalen Gründen wurde der Protest der „Wölfe“ gegen den Internationalen Weltfußballverband (FIFA) abgelehnt, da dieser nicht ausdrücklich als „beklagte Partei“ bezeichnet wurde. Dies teilte der SKN St. Pölten in einer Stellungnahme mit.

Die Sperre gegen SKN St. Pölten läuft somit am Ende der aktuellen Transferperiode am 2. September ab. Auslöser dafür war die Klage des zypriotischen Vereins Ermis Aradippou wegen des Wechsels des Alhassane Keita zu den Niederösterreichern. Die FIFA hatte dafür den Bundesligisten bestraft. Der Einspruch wurde vom CAS aufgrund des Formalfehlers inhaltlich nicht behandelt. Auf eine Berufung gegen diesen Urteilsspruch wird übrigens verzichtet.

Der SKN St. Pölten will nun mit der FIFA und dem ÖFB abklären ob es möglich wäre vertraglose Spieler bereits ab dem 2. September angemeldet und registriert werden können. Mit einer zeitnahen Antwort wird gerechnet.

25.07.2019


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