Prozess Chris Harand vs. Vienna Capitals: OGH kippt derzeitige Try-Out Regelung

Knalleffekt im österreichischen Eishockey. Im Prozess Chris Harand gegen die Vienna Capitals, betreffend der vorzeitigen Vertragsauflösung durch den Verein (Anm.: Aus der Saison 2011/12), gibt der Oberste Gerichtshof (OGH) dem ehemaligen Nationalspieler Recht.
Wie bereits das Oberlandesgericht Wien urteilte der OGH, dass die Kündigung durch die Vienna Capitals nicht wirksam ist. Der Verein muss nun rund 35.000 Euro an Chris Harand bezahlen.
Die Gründe für das Urteil in höchster Instanz erklärt der OGH-Pressesprecher des Dr. Christoph Brenn gegenüber Sportreport. In zwei Punkten widerspricht die derzeitige Situation gegen das bestehende Arbeitsrecht. Zum einen geht es darum, dass ein Dienstverhältnis mit einer Probezeit vereinbart wurde, wobei die Probezeit länger als einen Monat beträgt (Anm.: Ausnahme wäre laut Dr. Brenn ein befristetes „Dienstverhältnis zur Probe“, an das sich nach der vereinbarten Laufzeit, die auch länger als einen Monat betragen kann, ein befristetes oder unbefristetes Dienstverhältnis anschließt). Zum anderen wurde beanstandet, dass nach der Vereinbarung nur der Verein die Möglichkeit hat, das „Try-Out“-Verhältnis einseitig aufzulösen. Eine nur einseitige Klausel ist jedenfalls unzulässig.
Wie Herr Dr. Brenn gegenüber Sportreport erklärt verstößt die derzeitige „Try-Out“-Regelung gegen bestehendes Arbeitsrecht. Die seit Jahren durchgeführte Praxis ist als „gekippt“ anzusehen.
Wie die Teams der Erste Bank Eishockey Liga auf das Urteil des OGH reagieren werden wird die Zukunft zeigen.
20.03.2014