ABL-Lizenzerteilung: Alle haben bestanden – Vier Teams bekommen eine „Fleißaufgabe“
Der Lizenzausschuss der Basketball Bundesliga (ABL) hat die eingegangenen Lizenzanträge geprüft und den Vereinen heute die diesbezüglichen Entscheidungen mitgeteilt. Geprüft wurden im Hinblick auf Erteilung einer Lizenz gemäß dem Lizenzstatut der ABL jene Vereine, die sportlich für die ABL-Saison der 1. Bundesliga 2014/15 qualifiziert sind.
Bei vier Vereinen der ABL ist die Lizenzerteilung mit Auflagen verbunden, hier ein Überblick über diese Auflagen:
UBSC Graz:
Für den Gastverein und die Schiedsrichter müssen gemäß den Durchführungsbestimmungen der ABL, Abschnitt G, entsprechende Garderoben in der Unionhalle zur Verfügung gestellt werden. Empfohlen wird, dass diese bereits bei Saisonbeginn zur Verfügung stehen, spätestens bis zum 1.1.2015 besteht die entsprechende Verpflichtung dazu. Sollte dies bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen, kann für die Saison 2015/16 keine Lizenz mit der derzeit bestehenden Spielhalle vergeben werden.
Güssing Knights
Der Nachweis der Eigentümerschaft der Spielhalle Aktivpark Güssing durch die Stadt Güssing muss bis spätestens 15.9.2014 erfolgen. Ist dies bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, so muss ein Vertrag mit dem Besitzer des Aktivparks vorgelegt werden, der die Benutzung des Aktivparks ohne weitere Einschränkungen nachweist.
Treffen beide Punkte nicht zu bzw. kann ein solcher Vertrag nicht vorgelegt werden, so ist die Vorlage eines Vertrages betreffend der Benützungsmöglichkeit einer Ersatzhalle vorzulegen, diese Ersatzhalle muss eine von der ABL besichtigte und genehmigte Spielhalle sein.
Sollte dies nicht termingerecht erfolgen, so muss die Lizenz widerrufen werden.
WBC Wels
Da die Funktionsperiode des Vereinsvorstandes laut ZVR-Auszug abgelaufen ist, muss der Verein bis spätestens 31.8.2014 einen gültigen Vereinsregisterauszug oder das Protokoll der Generalversammlung des Vereins mit der Neuwahl des Vorstandes übermitteln. Sollte dies nicht termingerecht erfolgen, so muss die Lizenz widerrufen werden.
BC Vienna
Der Nachweis der Benützung der Spiel- bzw. Trainingshallen im Nachwuchsbereich inkl. der Bestätigung durch den Landesverband muss bis 31.8.2014 nachgereicht werden. Sollte dieser Nachweis bis dahin nicht erfolgen, so muss die Lizenz widerrufen werden.
Medieninfo ABL
03.06.2014