Protestkomitee: Reichshofstadion (Austria Lustenau) bis 30.11.2014 zugelassen

Reichshofstadion, Austria Lustenau

© Sportreport (Symbolbild)

Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat nach der fristgerechten Protesteinbringung des SC Austria Lustenau gegen den Senat 3-Entscheid vom 16. Juli 2014 die befristete Zulassung des Reichshofstadions mit heutigem Beschluss bis inklusive 30. November 2014 für Bewerbsspiele der Sky Go Ersten Liga verlängert.

Die befristete Zulassung gilt auch weiterhin für Bewerbsspiele der Sky Go Ersten Liga, die nicht im Top-Spiel-Standard der Signalproduktion produziert werden.

Für Top-Spiele ist das Reichshofstadion auf Basis der heutigen Entscheidung des Protestkomitees jedoch nicht zugelassen, da hierfür noch eine Adaptierung bei den Kommentatorenplätzen notwendig ist.

Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann der SC Austria Lustenau innerhalb von sieben Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), einbringen.

Medieninfo Tipico Bundesliga

20.08.2014