Lizenz, Bundesliga

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Die Lizenz-Entscheidung in ersten Instanz ist gefallen. Der Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga (Vorsitz RA Dr. Thomas Hofer-Zeni; weitere Mitglieder Dr. Gerhard Kastelic, Mag. Norbert Vanas, Mag. Peter Pros, Dr. Peter Dösinger, Dr. Rudolf Novotny, Dr. Thomas Hollerer) hat nach Prüfung und Evaluierung der von den Lizenzbewerbern eingereichten Unterlagen die Lizenzentscheidungen für die Bundesliga-Spielsaison wie folgt 2015/16 getroffen:

1) tipico Bundesliga

Lizenz erteilt

FK Austria Wien

FC Red Bull Salzburg
SK Rapid Wien

RZ Pellets WAC (Infrastruktur-Auflage betr. Lavanttal-Arena/Flutlicht)
CASHPOINT SCR Altach (Infrastruktur-Auflage betr. CASHPOINT-Arena/Flutlicht)
SV Scholz Grödig (Ausweichstadion Red Bull Arena)

SK Puntigamer Sturm Graz (Ausweichstadion Wörthersee-Stadion/Klagenfurt)
SV Josko Ried (Infrastruktur-Auflage betr. Keine Sorgen Arena/Flutlicht)
SC Wiener Neustadt (Infrastruktur-Auflage betr. Stadion Wr. Neustadt/Überdachung)

Lizenz verweigert
FC Admira Wacker Mödling

2) Sky Go Erste Liga

Lizenz erteilt:
FC Liefering

SKN St. Pölten

KSV 1919 (bestehende Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht; Infrastruktur-Auflage betr. Franz Fekete-Stadion/Flutlicht)

Floridsdorfer AC (Infrastruktur-Auflage betr. FAC-Platz/Fassungsvermögen)

SC Austria Lustenau (Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht)

FC Wacker Innsbruck (bestehende Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht)

SV Horn (Infrastruktur-Auflage betr. Waldviertler Volksbank Arena/Flutlicht)

SV Mattersburg (Ausweichstadion NV-Arena/St. Pölten)

TSV Egger Glas Hartberg (Finanz-Auflage: Budgetüberarbeitung; Infrastruktur-Auflage betr. PROFERTIL Arena Hartberg/Flutlicht)

Lizenz verweigert
LASK Linz

3) Regionalligen

Lizenz erteilt (über Auflagen wird nach Feststehen des Aufstiegs entschieden)
SC/ESV Parndorf 1919 (Ost)

FC Blau Weiss Linz (Mitte)

WSG Wattens (West)

Lizenz verweigert
SC Ritzing (Ost)

First Vienna FC (Ost)

SK Austria Klagenfurt (Mitte)

SV Austria Salzburg (West)

Vertraulichkeitsverpflichtung
Darüber hinausgehende (Detail-)Informationen können aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht nicht von der Bundesliga, sondern nur von den Klubs selbst beantwortet werden.

4) Weiterer Verlauf des Lizenzierungsverfahrens

Gegen den Senat 5-Beschluss kann der Lizenzbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von zehn Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben – die Frist endet heuer werktagsbedingt am Montag, den 11. Mai 2015.

Es gilt lt. Abschnitt 5.4. Absatz E des Bundesliga-Lizenzierungshandbuchs, eine eingeschränkte Neuerungserlaubnis: „Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Budgetpositionen … sind jedoch unzulässig.“

Die Entscheidung des Lizenz-Protestkomitees wird bestimmungsgemäß innerhalb von fünf Tagen (heuer folglich bis Samstag, 16. Mai 2015) getroffen. Damit ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.

Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von sieben Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden. Eine etwaig notwendige Entscheidung würde aufgrund der UEFA-Frist bis Ende Mai getroffen.

Weitere Termine Lizenzierungsverfahren 2015/16:
Protestfrist Montag, 11. Mai 2015

Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz) bis Samstag, 16. Mai 2015

Innerhalb von sieben Tagen (nach Zustellung Protestkomitee-Bescheid)
Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht

Bis 29. Mai 2015
Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA

Download Lizenzierungshandbuch
Das gesamte Handbuch ist downloadbar unter Bundesliga-Lizenzhandbuch

5) Stellungnahmen

RA Dr. Thomas Hofer-Zeni, Vorsitzender des Senat 5/Lizenzausschuss:

„Es ist erfreulich, dass 90% aller Bundesliga-Klubs die Lizenz bereits in erster Instanz erhalten konnten. Bei den Lizenzbewerbern aus den Regionalligen zeigt sich ein anderes Bild, wobei die zuletzt erfolgte Streichung der Übergangsregelungen hierfür nicht ausschlaggebend ist.

In sechs Fällen (zwei Klubs der Bundesliga sowie vier Klubs der Regionalligen) konnten zum jetzigen Zeitpunkt die gestellten Anforderungen nicht ausreichend erfüllt werden. Den betreffenden Klubs bietet sich jedoch die Möglichkeit, im Rahmen der zweiten Instanz die noch erforderlichen Nachweise zu erbringen.

Anzumerken ist, dass heuer nicht nur finanzielle Gründe für die negativen Entscheide ausschlaggebend waren. Im Gegensatz dazu ist erfreulich, dass nur vier Bundesliga-Klubs finanzielle Auflagen erteilt werden mussten – hier zeigt sich eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere in der tipico Bundesliga.

Nun gilt es für die Klubverantwortlichen auf Basis einer verantwortungsvollen und ordnungsgemäßen Finanzgebarung die sich stellenden sportlichen Herausforderungen im Rahmen eines planmäßigen Wirtschaftens zu bewältigen. Der Senat 5 wird wie bisher die wirtschaftliche Entwicklung unterjährig genau beobachten.

Die infrastrukturellen Auflagen für einzelne Klub-Stadien sind durch die im Vorjahr beschlossenen und erst ab Juli 2015 geltenden Stadionbestimmungen notwendig.“

Reinhard Herovits, Bundesliga-Vorstand:
„Vorab ist den 18 Bundesliga-Klubs und 3 Regionalliga-Klubs zur erfolgreichen Absolvierung des Lizenzierungsverfahrens zu gratulieren, ebenso wie dem Senat 5 und der Lizenzadministration.

Die Tatsache, dass neun Klubs der tipico Bundesliga die Lizenz ohne finanzielle Auflagen erhielten, ist positiv hervorzuheben. Dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Sky Go Erste Liga herausfordernd sind, ist bekannt.

Man darf allerdings nicht außer Acht lassen, dass die erteilte Lizenz keine Fortbestandsgarantie ist – ein wirtschaftlich verantwortungsvolles Tun und Handeln auf Basis der vom Klub erstellten und im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens akribisch geprüften Unterlagen ist unabdingbar. Einzig und allein eine ordnungsgemäße Finanzgebarung stellt eine nachhaltige Basis für die Teilnahme am Bundesliga-Spielbetrieb dar.

Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt erfreulicherweise eine zunehmende Konsolidierung im wirtschaftlichen Bereich – die Schwerpunkte liegen nunmehr im Bereich der Infrastruktur und der Professionalisierung abseits des Spielfelds. Dies zeigt sich auch darin, dass heuer nicht nur finanzielle Gründe für die Lizenzverweigerungen maßgeblich waren. Ungeachtet dessen bleibt es das Hauptziel, dass die Wettbewerbsentscheidungen sportlich am grünen Rasen fallen.

Die bestimmungsgemäßen Pflichten sind den Lizenzbewerbern bekannt. Der Senat 5 hat nach Prüfung der im März eingereichten Unterlagen die Klubs Anfang April über die offenen und gestellten Anforderungen schriftlich informiert – bis letzte Woche war es den Lizenzbewerbern möglich, diese Nachweise zu erbringen und die Anforderungen zu erfüllen.

Unter der Voraussetzung der anhaltenden sportlichen Qualifikationsmöglichkeit ist davon auszugehen, dass die verbleibenden Lizenzbewerber die Möglichkeit des Protestes nutzen, um in zweiter Instanz die Chance der Lizenzerteilung und damit zur Teilnahme am Bundesliga-Spielbetrieb 2015/16 zu wahren.

Jetzt gilt es neben dem sportlichen Wettkampf auch noch die Entscheidungen der zweiten Instanz Mitte Mai und im Fall des Falles auch des Ständig Neutralen Schiedsgerichts Ende Mai abzuwarten.“

Medieninfo tipico Bundesliga

30.04.2015