Der Senat 5 (Lizenzausschuss) hat nach Durchführung des verschobenen Meisterschaftsspiels SV Austria Salzburg gegen LASK Linz am FAC-Platz die Verstöße rund um die Stadionthematik von SV Austria Salzburg behandelt und folgende Entscheidung getroffen:
Aufgrund der von Ende August bis Mitte November andauernden Nichterfüllung eines A-Kriteriums (7.4.1 Stadion-Verfügbarkeit) verhängte der Senat 5 gegen den SV Austria Salzburg eine Geldstrafe iHv € 40.000,- sowie den Abzug von 6 Punkten in der laufenden Meisterschaft der Sky Go Ersten Liga. Gegen diesen Beschluss steht dem Klub das Rechtsmittel des Protests zur Verfügung.
Die Sanktionierung dieses Bestimmungsverstoßes erfolgte unabhängig von dem laut gestriger Klub-Presseaussendung geplanten Sanierungsverfahren. Auf Nachfrage der Bundesliga teilte der Klub mit, dass der diesbezügliche Antrag bei Gericht noch nicht eingebracht wurde.
„Bei dem sanktionierten Bestimmungsverstoß und der durch den Klub geplanten Eröffnung eines Sanierungsverfahrens handelt es sich um zwei verschiedene Sachverhalte, die getrennt voneinander betrachtet werden müssen. Bei der Strafbemessung musste unabhängig von den Folgen eines allfälligen Insolvenzverfahrens insbesondere auch die Präventionswirkung berücksichtigt werden“, sagt der Senat-5-Vorsitzende RA Dr. Hofer-Zeni.
Gegen die Anfang Oktober aufgrund der vorrübergehenden Nichterfüllung des genannten A-Kriteriums verhängte Senat-5-Geldstrafe iHv € 20.000,- wurde seitens des Klubs Protest erhoben. Dieser wurde vom Protestkomitee aufgrund von Fristversäumnis jedoch zurückgewiesen.
Medieninfo tipico Bundesliga
26.11.2015