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Die UEFA gab am Dienstag bekannt, dass ab der Saison 2018/19 ein vierter Wechsel bei einer Verlängerung in der Champions League bzw. Europa League erlaubt ist. Dies würde somit nur die K.O.-Spiele betreffen. Zusätzlich dazu soll auch der Kader erweitert werden.
Die UEFA beschloss am Dienstag Änderungen in der Champions League bzw. der Europa League. So können Vereine ab der Saison 2018/19 in einer Verlängerung bei einem K.O.-Spiel einen vierten Wechsel in Anspruch nehmen. Bei den europäischen Klub-Bewerben sowie im Super-Cup dürfen darüber hinaus 23 statt 18 Spieler im Kader stehen. Die vierte Auswechslung wurde bereits Anfang März in den Fußballregeln der UEFA aufgenommen.
27.03.2018