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Am Sonntag, 20. September werden ab 18.00 Uhr die Spielpaarungen der 2. Runde im UNIQA ÖFB Cup 2020/21 ermittelt. Die Auslosung, die von Tour-de-France-Teilnehmer Gregor Mühlberger vorgenommen wird.

Die 30 bereits feststehenden Teilnehmer, die von 16. und 18. Oktober 2020 um den Einzug ins Achtelfinale spielen, setzen sich aus allen zwölf Vertretern der höchsten heimischen Spielklasse, neun Klubs der 2. Liga sowie neun Vereinen der Landesverbände zusammen.

In zwei Nachtragsspielen der 1. Runde werden die zwei ausständigen Tickets für die Runde der letzten 32 vergeben. Bereits jetzt steht fest, dass diese Plätze an Vertreter der Landesverbände gehen.

Die Zusammensetzung der Lostöpfe ergibt, dass es in der 2. Runde zu elf Duellen zwischen Teams aus den Landesverbänden und Bundesliga-Vereinen sowie zu fünf Aufeinandertreffen zwischen Vertretern der beiden höchsten Spielklassen kommen wird.

TOPF A

Tipico Bundesliga (12):
FC Red Bull Salzburg, RZ Pellets WAC, SV Guntamatic Ried, FC Flyeralarm Admira, SK Puntigamer Sturm Graz, spusu SKN St. Pölten, WSG Swarovski Tirol, LASK, TSV Prolactal Hartberg, FK Austria Wien, SK Rapid, Cashpoint SCR Altach

2. Liga (9):
SK Austria Klagenfurt, SKU Ertl Glas Amstetten, SV Horn, KSV 1919, FAC Wien, SV Licht-Loidl Lafnitz, FC Wacker Innsbruck, FC Blau-Weiß Linz, SK Vorwärts Steyr

TOPF B

Wien (derzeit 2):
First Vienna FC 1894, Wiener Sport-Club

Salzburg (1):
SV Dihag Seekirchen

Burgenland (1):
SV Stripfing/Weiden

Steiermark (derzeit 1):
SV Union Stein Reinisch Raiffeisen Allerheiligen

Niederösterreich (1):
1. Wiener Neustädter SC

Tirol (derzeit 2):
SV Wörgl, SVG Reichenau-Innsbruck

Kärnten (1):
FC ASKÖ Gmünd

Nachtragsspiele der 1. Runde:

SC Weiz vs. ASK Elektra
Dienstag, 22.09.2020, 19:30 Uhr

SC Schwaz vs. Worlds-of-Jobs VfB Hohenems
Mittwoch, 30.09.2020, 19:00 Uhr

Heimrecht
Zumal die Gesundheit der Spieler und Betreuer zu jeder Zeit im Vordergrund steht, wird in den ersten drei Bewerbsrunden das Heimrecht bei Spielen zwischen einem Landesverbands- und einem Bundesliga-Verein grundsätzlich dem Klub der Bundesliga zustehen.

Um in der 2. Runde ein Heimspiel gegen einen Bundesliga-Verein austragen zu können, sind Vereine der Landesverbände jedoch berechtigt, einen Antrag auf Austragung des Cup-Spiels auf ihrer Sportanlage zu stellen, wenn die infrastrukturellen Gegebenheiten eine Veranstaltung des Spiels unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften, Verordnungen und Konzepte zulassen und die Sicherheit für die Gesundheit aller Beteiligten gesichert ist.

Werden zwei Bundesliga-Vereine gegeneinander gelost, steht das Heimrecht dem bei der Auslosung erstgezogenen Verein zu.

Angepasstes Prämiensystem
Um die neuen Rahmenbedingungen wie das geänderte Heimrecht und die durch die beschränkte Zuschauerzahl verursachten negativen Auswirkungen auf die Einnahmen des Heimvereins angemessen abfedern zu können, wurden die im UNIQA ÖFB Cup vom ÖFB ausgeschütteten Prämien überarbeitet und die Struktur so angepasst. Zusätzlich werden die Fahrtkosten für die Gastvereine bis zur 3. Runde des UNIQA ÖFB Cup vom ÖFB ersetzt.

Das Heimteam erhält in der 2. Runde 3500 €, die Gastmannschaft 8000 €.

PCR-Testungen
Sämtliche Spieler und Betreuer eines teilnehmenden Vereins, die sich vor / während / nach dem Spiel im Kabinentrakt aufhalten, haben sich wie bereits vor der 1. Runde einer PCR-Testung zu unterziehen und sind nur bei einem negativen Befund berechtigt, am Spiel teilzunehmen bzw. und auf der Ersatz- bzw. Betreuerbank Platz zu nehmen. Die Kosten dieser Tests werden vom ÖFB getragen.

Für Rückfragen
Iris Stöckelmayr
Leitung Medien & Kommunikation
Österreichischer Fußball-Bund
Ernst-Happel-Stadion, Sektor A/F, Meiereistraße 7, A-1020 Wien
T: +43 (0)1 727 18-14
M: +43 (676) 959 34 14
iris.stoeckelmayr@oefb.at
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18.09.2020