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Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat die Punktstrafe gegen den KSV 1919 leicht reduziert.

Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat in seiner heutigen Sitzung nach mündlichem Parteiengehör den vom Senat 5 mit Beschluss vom 15.03.2017 gegen KSV 1919 verhängten Punkteabzug in der Höhe von 6 Punkten folgendermaßen abgeändert: Gegen KSV 1919 wird ein Punkteabzug in der Höhe von 6 Punkten verhängt, davon werden 2 Punkte bedingt nachgesehen.

Bei einem neuerlichen Verstoß gegen zwingende Lizenzbestimmungen in der laufenden Saison 2016/17 würden dem Klub diese 2 Punkte abgezogen werden, bei einem Verstoß in der kommenden Saison 2017/18 tritt anstelle des bedingten 2-Punkteabzugs eine Geldstrafe in der Höhe von 8.000 Euro.

Der Punkteabzug gegen KSV 1919 wurde Mitte März wegen eines Verstoßes gegen die Lizenzbestimmung 4.4.1.3 d) verhängt.

Mit der Entscheidung des Protestkomitees ist das verbandsinterne Verfahren innerhalb der Österreichischen Fußball-Bundesliga abgeschlossen. KSV 1919 kann nach Zustellung des Beschlusses innerhalb von einer Woche Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), einbringen.

Medieninfo Bundesliga

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18.04.2017