Matthias Trattnig, Red Bull Salzburg, DOPS

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Matthias Trattnig vom EC Red Bull Salzburg wurde nach einem Kniecheck für vier Spiele gesperrt.

Aus dem Schiedsrichterbericht und dem zur Verfügung stehenden Videomaterial geht hervor, dass der Spieler Matthias Trattnig (#51) des EC Red Bull Salzburg am Freitag, dem 13. März 2015 in Viertelfinale Nummer vier beim EC VSV bei 35:48 einen Gegenspieler in einer Art und Weise gecheckt hat, die als Kniecheck zu werten ist. Gemäß den Grundregeln der Erste Bank Eishockey Liga V. Disziplinarmaßnahmen § 5 (1) b) wurde das zur Verfügung stehende Videomaterial zur Begutachtung an die Mitglieder des internationalen Player Safety Committes (PSC) übermittelt.

Aus Sicht des internationalen PSC ist klar, dass Matthias Trattnig seine Körperhaltung änderte, um einen Kniecheck durchzuführen. Diese Aktion ist als äußert gefährlich und rücksichtslos einzustufen, da Matthias Trattnig bei dem Check sein linkes Knie in Richtung des Gegenspielers hinausstreckte und ihn auch mit demselben zuerst berührte, ohne dass es zu einem Schulterkontakt kam. Matthias Trattnig hätte die Möglichkeit gehabt, die Bewegungsrichtung zu ändern. Er führte jedoch eine Bewegung mit dem hinausgestreckten Knie direkt in die Laufrichtung seines Gegenspielers aus. Dabei kam es zu direktem Knie-an-Knie Kontakt.

In der betreffenden Szene darf Matthias Trattnig seinen Gegenspieler checken. Allerdings fährt Trattnig keinen regulären Bodycheck sondern trifft seinen Gegenspieler mit dem ersten Kontakt direkt am Knie. Sein Gegenspieler änderte weder unmittelbar vor noch während dem Aufprall seine Laufrichtung, was ein Grund für einen derartigen Check mit Erstkontakt am Knie sein könnte. Bei dieser Aktion zog sich sein Gegenspieler eine Verletzung zu.

Schlüsselpunkte:
– Knie-an-Knie Kontakt
– Ging mit dem Knie voraus in den Check
– Der Knie-an-Knie Kontakt wäre vermeidbar gewesen
– Wiederholungstäter

Aus Sicht des PSC und gemäß des EBEL Strafenkatalogs, Ref. Nr. 120 – Kniecheck, wird über Matthias Trattnig (#51) vom EC Red Bull Salzburg mit sofortiger Wirkung eine Sperre von vier EBEL-Pflichtspielen verhängt.

Durchführungsbestimmungen Teil C: EBEL Kaderregelung § 1 (7): Ist ein Spieler für ein oder mehrere Meisterschaftsspiele gesperrt, kann der gesperrte Spieler folglich während der Zeit der Strafe nicht abgemeldet oder getauscht werden.

Das DOPS stellt dazu folgendes Video zur Verfügung:

14.03.2015